Grundrecht

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Grundrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Grundrecht die Grundrechte
Genitiv des Grundrechts
des Grundrechtes
der Grundrechte
Dativ dem Grundrecht
dem Grundrechte
den Grundrechten
Akkusativ das Grundrecht die Grundrechte

Worttrennung:

Grund·recht, Plural: Grund·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈɡʁʊntˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Grundrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] grundlegendes Recht, das dem Bürger von einem Staat garantiert wird

Herkunft:

mittelhochdeutsch gruntreht „Abgabe an den Grundherrn“,[1] heutige Bedeutung seit Mitte des 19. Jahrhunderts; das Wort ist seit Ende des 13. Jahrhunderts belegt[2]
strukturell: Ableitung von Recht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem: hier: Präfixoid) Grund-

Sinnverwandte Wörter:

[1] Grundfreiheit

Oberbegriffe:

[1] Staatsrecht, Verfassungsrecht

Unterbegriffe:

[1] Briefgeheimnis, Eingriff, Freiheitsrecht, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Gleichheitsrecht, Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Redefreiheit, Religionsfreiheit, Schranke, Schranken-Schranke, Schutzbereich, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht

Beispiele:

[1] Die „Märzforderungen“ lauteten: Garantie der Grundrechte und der Pressefreiheit, Verfassung und sofortige Herstellung eines deutschen Parlaments.
[1] Der Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts ist nur dann rechtmäßig, wenn er auf ein Gesetz gestützt werden kann, das seinerseits verfassungsmäßig ist.
[1] Adressat von Grundrechten ist nicht nur die öffentliche Gewalt; sie binden auch Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung.
[1] Die Gleichheit von Mann und Frau ist ein von der Verfassung verbürgtes Grundrecht.
[1] „DIe Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des einzelnen.“[3]
[1] „Ohne Zweifel sind Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“[4]
[1] „Zu unserer Verfassungsordnung gehören das allgemeine Freiheitsrecht, das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit.“[5]

Wortbildungen:

grundrechtlich; Grundrechtseingriff, Grundrechtsträger

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Grundrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundrecht
[1] The Free Dictionary „Grundrecht
[1] Duden online „Grundrecht
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Grundrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGrundrecht

Quellen:

  1. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4, Stichwort „Grundrecht“.
  2. Hermann Paul: Deutsches Wörterbuch. 10. Auflage. Niemeyer, Tübingen 2002, ISBN 3-484-73057-9, Stichwort „Grundrecht“.
  3. Bodo Pieroth, Bernhard Schlink: Grundrechte. Staatsrecht II. 14. Auflage 1998. Rn. 56.
  4. BVerfG. In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE). Bd. 7. S. 198, 204 (Lüth-Entscheidung).
  5. Mehmet Gürcan Daimagüler: Kein schönes Land in dieser Zeit. Das Märchen von der gescheiterten Integration. Goldmann, München 2013, ISBN 978-3-442-15737-2, Seite 188.