Gesetzloser

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Gesetzloser (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m, adjektivische Deklination[Bearbeiten]

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ Gesetzloser Gesetzlose
Genitiv Gesetzlosen Gesetzloser
Dativ Gesetzlosem Gesetzlosen
Akkusativ Gesetzlosen Gesetzlose
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Gesetzlose die Gesetzlosen
Genitiv des Gesetzlosen der Gesetzlosen
Dativ dem Gesetzlosen den Gesetzlosen
Akkusativ den Gesetzlosen die Gesetzlosen
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Gesetzloser keine Gesetzlosen
Genitiv eines Gesetzlosen keiner Gesetzlosen
Dativ einem Gesetzlosen keinen Gesetzlosen
Akkusativ einen Gesetzlosen keine Gesetzlosen

Worttrennung:

Ge·setz·lo·ser, Plural: Ge·setz·lo·se

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡sˌloːzɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzloser (Info)

Bedeutungen:

[1] ein von der allgemeinen Gesellschaft ausgestoßener Mann, der sich nicht an die Gesetze hält

Synonyme:

[1] Outlaw

Oberbegriffe:

[1] Mensch, Ausgestoßener

Unterbegriffe:

[1] Betrüger, Dieb, Illegaler, Mafioso, Räuber, Revolverheld, Robin Hood, Vagabund, Verbrecher, Wegelagerer

Beispiele:

[1] Ein früher englischer Gesetzloser war der legendäre Robin Hood, angeblich Robert, Earl of Huntingdon (1160–1247).[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Gesetzloser
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzloser

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Gesetzloser

Deklinierte Form[Bearbeiten]

Worttrennung:

Ge·setz·lo·ser

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡sˌloːzɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzloser (Info)

Grammatische Merkmale:

  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Gesetzlose
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Gesetzlose
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Gesetzlose
Gesetzloser ist eine flektierte Form von Gesetzlose.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag Gesetzlose.
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