Gesetzgeber

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Gesetzgeber (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gesetzgeber die Gesetzgeber
Genitiv des Gesetzgebers der Gesetzgeber
Dativ dem Gesetzgeber den Gesetzgebern
Akkusativ den Gesetzgeber die Gesetzgeber

Worttrennung:

Ge·setz·ge·ber, Plural: Ge·setz·ge·ber

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡sˌɡeːbɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzgeber (Info)

Bedeutungen:

[1] Person oder Institution, die das Recht hat, Gesetze zu beschließen

Herkunft:

am ehesten Zusammenbildung aus der Wortgruppe "Gesetz(e) geben" und dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er

Beispiele:

[1] In Deutschland sind die Parlamente die Gesetzgeber.
[1] „Der Gesetzgeber hat einfach an alles gedacht.“[1]

Wortbildungen:

[1] Gesetzgebung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Gesetzgeber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzgeber
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzgeber

Quellen:

  1. Pascale Hugues: Deutschland à la française. Rowohlt, Reinbek 2017, ISBN 978-3-498-03032-2, Seite 109. Französisches Original 2017.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Berggesetze