Gesetzesbeschluss

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Gesetzesbeschluss (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gesetzesbeschluss die Gesetzesbeschlüsse
Genitiv des Gesetzesbeschlusses der Gesetzesbeschlüsse
Dativ dem Gesetzesbeschluss
dem Gesetzesbeschlusse
den Gesetzesbeschlüssen
Akkusativ den Gesetzesbeschluss die Gesetzesbeschlüsse

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Gesetzesbeschluß

Worttrennung:

Ge·set·zes·be·schluss, Plural: Ge·set·zes·be·schlüs·se

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡səsbəˌʃlʊs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzesbeschluss (Info)

Bedeutungen:

[1] Verabschiedung einer Rechtsvorschrift (Gesetz) durch den Bundestag

Sinnverwandte Wörter:

[1] Erlass

Gegenwörter:

[1] Gesetzesaufhebung

Beispiele:

[1] „Ansonsten folgt nach der Beratung in der dritten Lesung die Schlussabstimmung. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist der Gesetzesbeschluss des Bundestages, der in der Regel mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen wird.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzesbeschluss
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesbeschluss
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzesbeschluss
[1] Duden online „Gesetzesbeschluss
[1] Rechtslexikon

Quellen: