Geschworenengericht
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Geschworenengericht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Geschworenengericht | die Geschworenengerichte |
Genitiv | des Geschworenengerichtes des Geschworenengerichts |
der Geschworenengerichte |
Dativ | dem Geschworenengericht dem Geschworenengerichte |
den Geschworenengerichten |
Akkusativ | das Geschworenengericht | die Geschworenengerichte |
Worttrennung:
- Ge·schwo·re·nen·ge·richt, Plural: Ge·schwo·re·nen·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʃvoːʁənənɡəˌʁɪçt]
- Hörbeispiele: Geschworenengericht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gericht, dem auch Geschworene angehören
- [2] veraltet: Schwurgericht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm von Geschworener und dem Substantiv Gericht sowie dem Fugenelement -en
Oberbegriffe:
- [1] Gericht
Beispiele:
- [1] „Menschen, die beim Militär dienen, sind durch die Klausel des fünften Verfassungszusatzes zu den Geschworenengerichten weder in Kriegs- noch in Friedenszeiten geschützt.“[1]
- [2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Gericht, dem auch Geschworene angehören
[2] ?
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Geschworenengericht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschworenengericht“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschworenengericht“
- [1, 2] The Free Dictionary „Geschworenengericht“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten“