Gerichtsstand

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Gerichtsstand (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gerichtsstand die Gerichtsstände
Genitiv des Gerichtsstandes
des Gerichtsstands
der Gerichtsstände
Dativ dem Gerichtsstand den Gerichtsständen
Akkusativ den Gerichtsstand die Gerichtsstände

Worttrennung:

Ge·richts·stand, Plural: Ge·richts·stän·de

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌʃtant]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gerichtsstand (Info)

Bedeutungen:

[1] örtliche Zuständigkeit eines Gerichts

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Gericht und Stand sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Stand, Zuständigkeit

Beispiele:

[1] Die Zivilprozessordnung enthält eine gesetzliche Regelung des Gerichtsstandes.
[1] Wenn Kaufleute den Gerichtsstand für ihre Rechtsstreitigkeiten im voraus vertraglich vereinbaren, spricht man von einer Prorogation.
[1] „Hinter dem ‚fliegenden Gerichtsstand‘ steckt die Vorschrift des § 32 ZPO. Danach ist bei unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Im Internet nimmt man an, dass dies überall der Fall ist, wo Zugriff auf das Netz besteht – also überall. Deshalb hat der Kläger nach § 35 ZPO die freie Wahl zwischen allen sachlich zuständigen Gerichten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Gerichtsstand
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gerichtsstand
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsstand
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtsstand
[1] The Free Dictionary „Gerichtsstand

Quellen:

  1. Adrian Schneider: AG Frankfurt stellt sich gegen „fliegenden Gerichtsstand”. In: Telemedicus. 9. Oktober 2009. Abgerufen am 18. Mai 2012.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Gerichtssitz
Anagramme: Standgerichts