Gerichtsbeschluß

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Gerichtsbeschluß (Deutsch)[Bearbeiten]

Gerichtsbeschluß ist eine alte Schreibweise von Gerichtsbeschluss. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt. Alle Informationen befinden sich im Eintrag Gerichtsbeschluss. Ergänzungen sollen bitte nur dort vorgenommen werden.

Beispiele:

[1] „Notfalls wird dieses Recht auch per Gerichtsbeschluß eingefordert und bestätigt.“[1]

Quellen:

  1. Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996, ISBN 3-525-33561-X, Seite 54.