Gemeinsamer Senat
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Gemeinsamer Senat (Deutsch)
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Worttrennung:
- Ge·mein·sa·mer Se·nat, Plural: Ge·mein·sa·me Se·na·te
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: Gremium der höchsten Bundesgerichte, das bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet und für einheitliche Rechtsprechung in Grundsatzfragen sorgt
Synonyme:
- [1] amtlich: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB)
Oberbegriffe:
- [1] Senat
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Gremium der höchsten Bundesgerichte, das bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet
- [1] Wikipedia-Artikel „Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes“
- [1] wissen.de – Lexikon „Gemeinsamer Senat“
- [1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art 95