Fraktionsdisziplin
Fraktionsdisziplin (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Fraktionsdisziplin | —
|
Genitiv | der Fraktionsdisziplin | —
|
Dativ | der Fraktionsdisziplin | —
|
Akkusativ | die Fraktionsdisziplin | —
|
Worttrennung:
- Frak·ti·ons·dis·zi·p·lin, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [fʁakˈt͡si̯oːnsdɪst͡siˌpliːn]
- Hörbeispiele: Fraktionsdisziplin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Politik: das Einhalten der Beschlüsse der Fraktion, um ein einheitliches Auftreten der Partei im Parlament zu gewährleisten
Beispiele:
- [1] Nicht alle Abgeordneten hielten sich an die Fraktionsdisziplin und wählten den Gegenkandidaten.
- [1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz einen Fraktionszwang, trotzdem halten sich die meisten Parlamentarier an die Fraktionsdisziplin.
Übersetzungen[Bearbeiten]
- [1] Wikipedia-Artikel „Fraktionsdisziplin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fraktionsdisziplin“