Fidekommiß

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Fidekommiß (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Fidekommiß die Fidekommisse
Genitiv des Fidekommisses der Fidekommisse
Dativ dem Fidekommiß den Fidekommissen
Akkusativ das Fidekommiß die Fidekommisse

Alternative Schreibweisen:

Fideikommiss (heute wohl am gebräuchlichsten), Fidekommis, Fideicomis
Schweiz und Liechtenstein: Fidekommiss

Worttrennung:

Fi·de·kom·miß, Plural: Fi·de·kom·mis·se

Aussprache:

IPA: [fidekɔˈmɪs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fidekommiß (Info)
Reime: -ɪs

Bedeutungen:

[1] Recht: ein in Deutschland seit 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Fideikommiss.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.