Fideikommiss
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Fideikommiss (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Fideikommiss | die Fideikommisse |
Genitiv | des Fideikommisses | der Fideikommisse |
Dativ | dem Fideikommiss | den Fideikommissen |
Akkusativ | das Fideikommiss | die Fideikommisse |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Fi·dei·kom·miss, Plural: Fi·dei·kom·mis·se
Aussprache:
- IPA: [fideikɔˈmɪs], auch [ˈfiːdeikɔˌmɪs]
- Hörbeispiele: Fideikommiss (Info)
- Reime: -ɪs
Bedeutungen:
- [1] Recht: ein in Deutschland seit 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Familienstiftung
Oberbegriffe:
- [1] Stiftung
Beispiele:
- [1] „›Weißt Du, was ein Fideicommis ist?‹, ›Ich denke.‹, ›Nun?‹, ›Eine Besitzung, welche ungeschmälert vom Vater auf den Sohn oder überhaupt auf den Erben übergeht, ohne verkauft werden zu können.‹“[1]
- [1] Obwohl das Rechtsinstitut heute kaum mehr bekannt ist, bestehen an einigen Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof noch Senate für Fideikommiss.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Fideikommiss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fideikommiss“
Quellen:
- ↑ Aus: Karl May: Die Liebe des Ulanen, Lieferung 37.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: verbumfideln