Fehlbelegungsabgabe

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Fehlbelegungsabgabe (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Fehlbelegungsabgabe die Fehlbelegungsabgaben
Genitiv der Fehlbelegungsabgabe der Fehlbelegungsabgaben
Dativ der Fehlbelegungsabgabe den Fehlbelegungsabgaben
Akkusativ die Fehlbelegungsabgabe die Fehlbelegungsabgaben

Worttrennung:

Fehl·be·le·gungs·ab·ga·be, Plural: Fehl·be·le·gungs·ab·ga·ben

Aussprache:

IPA: [ˈfeːlbəleːɡʊŋsˌʔapɡaːbə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fehlbelegungsabgabe (Info)

Bedeutungen:

[1] Amtssprache: monatliche Zahlung, die ein nicht zum Bewohnen einer Sozialwohnung berechtigter Mieter zusätzlich zur Miete zu leisten hat

Beispiele:

[1] „Die Fehlbelegungsabgabe für besserverdienende Mieter von Sozialwohnungen wird, wie von der Landesregierung angekündigt, Ende Juni abgeschafft.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Fehlbelegungsabgabe
[1] Duden online „Fehlbelegungsabgabe
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlbelegungsabgabe“ auf wissen.de
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFehlbelegungsabgabe

Quellen:

  1. Ralf Euler: Fehlbelegungsabgabe läuft Ende Juni aus. In: FAZ.NET. 10. Juni 2011 (URL, abgerufen am 5. Februar 2013).