Fahrnisexekution

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Fahrnisexekution (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Fahrnisexekution die Fahrnisexekutionen
Genitiv der Fahrnisexekution der Fahrnisexekutionen
Dativ der Fahrnisexekution den Fahrnisexekutionen
Akkusativ die Fahrnisexekution die Fahrnisexekutionen

Worttrennung:

Fahr·nis·exe·ku·ti·on, Plural: Fahr·nis·exe·ku·ti·o·nen

Aussprache:

IPA: [ˈfaːɐ̯nɪsʔɛksekuˌt͡si̯oːn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fahrnisexekution (Info)

Bedeutungen:

[1] Österreich: Pfändung beweglicher Güter

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Fahrnis und Exekution

Beispiele:

[1] „Bedenklich erscheint neben der weiterhin hohen Zahl an Fahrnisexekutionen (1130) vor allem der Anstieg bei den Lohnpfändungen auf 372 pro Jahr.“[1]
[1] „Der Gerichtsvollzieher soll nun im Rahmen einer Fahrnisexekution den „Kuckuck“ auf Computer und Schreibtische des Landesgerichts Ried kleben, auch eine Pfändung der Gerichtskassa ist laut Anwalt vorgesehen.“[2]
[1] „Bereits unter Justizminister Nikolaus Michalek wurde 1995 die Fahrnisexekution novelliert.“[3]
[1] „Die offensichtlich rechtlich nicht schlecht beratene Würstelstand-Betreiberin konterte, dass eine so genannte Fahrnisexekution erst sechs Monate nach Ablauf des letzten erfolglosen Exekutionsversuches zulässig sei.“[4]
[1] „Der ‚Einführungserlass des Bundesministeriums für Justiz zur Reform der Fahrnisexekution‘ vom 05.12.03 ist ein interner Behördenakt organisationsrechtlicher Art und keine generelle Norm; dieser ‚Erlass‘ stellt somit auch keine der Prüfung nach Art. 139 B-VG unterliegende Verordnung dar.“[5]
[1] „Wenige Wochen nachdem eine 43-jährige Wienerin ihre Stelle als Gerichtsvollzieherin angetreten hatte, begann sie, Geldbeträge abzuzweigen, die sie im Zuge von Fahrnisexekutionen oder Vollstreckungen kassiert hatte.“[6]
[1] „Mit 1. März ist die Exekutionsordnungs-Novelle 2008 (EO-Nov) großteils in Kraft getreten. Neben verfahrensrechtlichen Verbesserungen bei Liegenschaftsexekutionen, bringt sie vor allem Neuerungen bei der Fahrnisexekution.[7]
[1] „Dazu kamen im Vorjahr 930.787 Fahrnisexekutionen, 4231 pro Tag.“[8]
[1] „Bonetti kritisiert hier vor allem Fahrnisexekutionen, in deren Rahmen z. B. ‚die Versteigerung eines alten Fernsehers weniger bringt, als das ganze Prozedere kostet‘.“[9]
[1] „Bei der Pfändung von Gegenständen („Fahrnisexekution“) wird das bewegliche Vermögen, das nicht zur einfachen Lebensführung benötigt wird, gepfändet und verwertet.“[10]
[1] „Bei einer Fahrnisexekution beauftragt das Gericht einen Gerichtsvollzieher um Zahlungen zu kassieren.“[11]
[1] „Im Vorjahr wurden vor Gericht auch 818.607 sogenannte Fahrnisexekutionen beantragt.“[12]
[1] „Ist eine Fahrnisexekution beantragt worden, dann beauftragt das Gericht den Gerichtsvollzieher mit der Betreibung der Forderung.“[13]
[1] „Für alle in einem Verfahren und bei der Fahrnisexekution auch für alle nach einem Vollzugsauftrag auf Grund eines Antrags auf neuerlichen Vollzug oder auf neuerliche Versteigerung vorgenommenen Handlungen richtet sich die Vergütung nach dem höchsten vorgesehenen Betrag.“[14]

Quellen:

  1. Walter Mocnik: Hochbetrieb für die Exekutoren: „Kuckuck“ klebt wieder häufiger. In: Neue Kronen Zeitung. 12. Juni 1999, Seite 20.
  2. Schüler fänden Staat. In: Neues Volksblatt. 8. April 2000, Seite 9.
  3. Thema des Tages: Über eine Million Exekutionen mit 250.000 Betroffenen gibt es jährlich in Österreich. In: Neue Vorarlberger Tageszeitung. 12. August 2000, Seite 10.
  4. Pfändung ist manchmal ein Geduldsspiel. In: Kurier. 14. November 2003, Seite 13.
  5. Verwaltung Innovativ: Versetzungen als Grund für Klagen. In: Wiener Zeitung. 22. Februar 2006, Seite 68.
  6. Kurz gemeldet. Gerichtsvollzieherin kassierte für sich selbst. In: Salzburger Nachrichten. 14. Februar 2008, Seite 7.
  7. In Kürze: Nach Exekution die Online-Auktion. In: WirtschaftsBlatt. 13. März 2008, Seite 23.
  8. Der Schuldenberg wächst weiter. In: Kleine Zeitung. 12. August 2008, Seite 28.
  9. Schulden immer dramatischer. In: Vorarlberger Nachrichten. 13. August 2008, Seite D2.
  10. VERAHRENSABLÄUFE BEI PFÄNDUNGEN UND PRIVATKONKURSEN. In: Niederösterreichische Nachrichten. 18. August 2008, Seite 12.
  11. Armand Feka: Am Ende kommt der Gerichtsvollzieher. In: Der Standard digital. 25. März 2010 (URL, abgerufen am 10. Juli 2016).
  12. Christian Höller: Schulden: Viele sind in Geldfragen zu unbedarft. In: DiePresse.com. 9. Juni 2015, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 10. Juli 2016).
  13. Ellen Ulbricht: Forderungen im Ausland beitreiben - Österreich. Teil 1 - Zwangsvollstreckung. BoD E-Short, Norderstedt 2016, ISBN 978-3-7412-0844-7, Seite ‹ohne Seitenangabe› (E-Book; zitiert nach Google Books).
  14. Gesamte Rechtsvorschrift für Vollzugsgebührengesetz, Fassung vom 10.07.2016. 10. Juli 2016, abgerufen am 10. Juli 2016 (PDF, 42 KB).