Fahrgastrecht

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Fahrgastrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Fahrgastrecht die Fahrgastrechte
Genitiv des Fahrgastrechtes
des Fahrgastrechts
der Fahrgastrechte
Dativ dem Fahrgastrecht
dem Fahrgastrechte
den Fahrgastrechten
Akkusativ das Fahrgastrecht die Fahrgastrechte

Worttrennung:

Fahr·gast·recht, Plural: Fahr·gast·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈfaːɐ̯ɡastˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fahrgastrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] meist Plural: Recht, das einem Passagier in einem Zug, Flugzeug oder Ähnlichem eingeräumt wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus Fahrgast und Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Im Luft- und Bahnverkehr gibt es bereits europaweit gültige Fahrgastrechte für den Fall, dass eine Reise nicht nach Plan läuft.“[1]
[1] „Im Mittelpunkt stehen laut Ministerium Streitigkeiten über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Fahrgastrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrgastrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFahrgastrecht

Quellen:

  1. Julia Stanek: Verbraucherschutz: EU stärkt Rechte von Schiffsreisenden. In: Spiegel Online. 14. Dezember 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. November 2014).
  2. Julia Stanek/AFP: Ärger auf Reisen: Kreuzfahrer bekommen Schlichtungsstelle. In: Spiegel Online. 28. März 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. November 2014).