Ewigkeitsklausel

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Ewigkeitsklausel (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Ewigkeitsklausel
Genitiv der Ewigkeitsklausel
Dativ der Ewigkeitsklausel
Akkusativ die Ewigkeitsklausel
[1] Die Ewigkeitsklausel im Wortlaut

Worttrennung:

Ewig·keits·klau·sel, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈeːvɪçkaɪ̯t͡sˌklaʊ̯zl̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ewigkeitsklausel (Info)

Bedeutungen:

[1] Bundesrepublik Deutschland: Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes, welche die Unantastbarkeit der Grundrechte, die in Art. 1 bis 20 enthalten sind, die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung bei der Gesetzgebung durch die Bundesländer festschreibt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Ewigkeit und Klausel mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Ewigkeitsgarantie

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Ewigkeitsklausel
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ewigkeitsklausel
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ewigkeitsklausel
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEwigkeitsklausel