Ersttäterin

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Ersttäterin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Ersttäterin die Ersttäterinnen
Genitiv der Ersttäterin der Ersttäterinnen
Dativ der Ersttäterin den Ersttäterinnen
Akkusativ die Ersttäterin die Ersttäterinnen

Worttrennung:

Erst·tä·te·rin, Plural: Erst·tä·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈeːɐ̯stˌtɛːtəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ersttäterin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die zum ersten Mal gesetzeswidrig handelt/eine Straftat begeht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ersttäter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Mehrfachtäterin, Rückfalltäterin, Serientäterin, Wiederholungstäterin

Männliche Wortformen:

[1] Ersttäter

Oberbegriffe:

[1] Täterin

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ersttäterin
[1] Duden online „Ersttäterin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Ersttäterin