Ergänzungsschöffe

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Ergänzungsschöffe (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Ergänzungsschöffe die Ergänzungsschöffen
Genitiv des Ergänzungsschöffen der Ergänzungsschöffen
Dativ dem Ergänzungsschöffen den Ergänzungsschöffen
Akkusativ den Ergänzungsschöffen die Ergänzungsschöffen

Worttrennung:

Er·gän·zungs·schöf·fe, Plural: Er·gän·zungs·schöf·fen

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈɡɛnt͡sʊŋsˌʃœfə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ergänzungsschöffe (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Schöffe (Laienrichter), der vorsorglich bei voraussichtlich längerer Dauer von Verhandlungen von Anfang an daran teilnimmt, um bei Verhinderung eines Hauptschöffen nachrücken und dessen Aufgaben übernehmen zu können

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ergänzung und Schöffe mit dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1] Ergänzungsschöffin

Oberbegriffe:

[1] Schöffe

Beispiele:

[1] „Die Ergänzungsschöffen […] wohnen der Verhandlung bei. An der Beratung und an den zu erlassenden Entscheidungen nehmen sie, solange sie nicht für verhinderte Schöffen eingetreten sind, nicht teil.“[1]
[1] „Drei Richter, zwei Schöffen, ein Ergänzungsrichter, ein Ergänzungsschöffe, ein Protokollführer zwei Staatsanwälte, ein Verteidiger und ein Angeklagter sind jetzt länger als zwei Jahre mit einem Prozeß beschäftigt, über den die Öffentlichkeit wenig erfuhr.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Schöffe
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ergänzungsschöffe
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ergänzungsschöffe

Quellen:

  1. Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Herausgeber): Das Schöffenamt in Bayern. Informationen für ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege. München 2017, Seite 32.
  2. Die Marathon-Verhandlung. In: Zeit Online. Nummer 45, 6. November 1959, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 28. Januar 2019).