Erbschein

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Erbschein (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Erbschein die Erbscheine
Genitiv des Erbscheines
des Erbscheins
der Erbscheine
Dativ dem Erbschein
dem Erbscheine
den Erbscheinen
Akkusativ den Erbschein die Erbscheine

Worttrennung:

Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbschein (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein

Oberbegriffe:

[1] Schein

Beispiele:

[1] Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Erbschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbschein
[1] The Free Dictionary „Erbschein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein
[1] Duden online „Erbschein
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“