Erbbauzins

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Erbbauzins (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Erbbauzins die Erbbauzinsen
Genitiv des Erbbauzinses der Erbbauzinsen
Dativ dem Erbbauzins den Erbbauzinsen
Akkusativ das Erbbauzins die Erbbauzinsen

Worttrennung:

Erb·bau·zins, Plural: Erb·bau·zin·sen

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpbaʊ̯ˌt͡sɪns]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbbauzins (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutsches Erbbaurecht: die Zinsen, die für das vererbliche und veräußerbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben, an den Grundstückseigentümer gezahlt werden müssen

Synonyme:

[1] österreichisches und schweizerisches Recht: Bauzins

Sinnverwandte Wörter:

[1] Erbbaurecht

Beispiele:

[1] Die Vergütung für das Erbbaurecht an den Eigentümer des bebauten Grundstücks heißt Erbbauzins.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Erbbauzins
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbbauzins
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbbauzins
[1] Duden online „Erbbauzins
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“, dort auch der Fachbegriff „Erbbauzins“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“