Eignerin

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Eignerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Eignerin die Eignerinnen
Genitiv der Eignerin der Eignerinnen
Dativ der Eignerin den Eignerinnen
Akkusativ die Eignerin die Eignerinnen

Worttrennung:

Eig·ne·rin, Plural: Eig·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯ɡnəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Eignerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
[2] weibliche Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Eigner

Unterbegriffe:

[1] Anteilseignerin
[2] Bootseignerin, Schiffseignerin

Beispiele:

[1] Marianne ist Eignerin einer Baufirma.
[1] „Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“[1]
[2] Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eignerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEignerin
[1, 2] Duden online „Eignerin

Quellen:

  1. James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 195.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: innigere, nierigen, reinigen