Doppelstaater

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Doppelstaater (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Doppelstaater die Doppelstaater
Genitiv des Doppelstaaters der Doppelstaater
Dativ dem Doppelstaater den Doppelstaatern
Akkusativ den Doppelstaater die Doppelstaater

Nebenformen:

Doppelstaatler

Worttrennung:

Dop·pel·staa·ter, Plural: Dop·pel·staa·ter

Aussprache:

IPA: [ˈdɔpl̩ˌʃtaːtɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Doppelstaater (Info)

Bedeutungen:

[1] bundesdeutsch amtlich, fachsprachlich (Rechtswesen, Rechtswissenschaft): (männliche) Person, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt

Herkunft:

explizite Ableitung der präpositionalen Wortgruppe (mit) doppel(ter) Staat(sangehörigkeit) mit dem Suffix -er

Synonyme:

[1] österreichisch, bundesdeutsch: Doppelstaatsbürger
[1] besonders schweizerisch: Doppelbürger

Gegenwörter:

[1] Einstaater

Weibliche Wortformen:

[1] Doppelstaaterin

Oberbegriffe:

[1] Staatsangehöriger, Staatsbürger
[1] Mehrstaater

Beispiele:

[1] „Die sogenannten ‚Doppelstaater‘ aber gelten bei Visiten im Nato-Partnerland nicht als deutsche Touristen, sondern als dienstunwillige französische Wehrmänner und werden unnachsichtig aus Hotels und Pensionen in Kasernen umquartiert.“[1]
[1] „Und den erfaßten Doppelstaatern wird die Rechtssicherheit gegeben, daß sie nicht doppelt dienen müssen.“[2]
[1] „Dabei ist dieses angebliche Verbot der Mehrstaatigkeit längst national und international zerbröselt: Kinder von deutsch-ausländischen Eltern sind in der Regel Doppelstaater (immerhin wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 300 000 deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik geschlossen).“[3]
[1] „Es komme dann z. B. zu konkurrierenden Gerichtsständen, die oft Klagen in beiden Heimatstaaten des Doppelstaaters erlauben, mit der Folge, dass der Kläger sich den für ihn günstigeren Gerichtsstand aussuchen wird (sogenanntes forum shopping, besser formuliert forum hopping), ein Vorgang, der zwar nicht unzulässig, aber rechtspolitisch unerwünschte Folgen hat, weil die Chancengleichheit der Parteien in diesem Fall nicht gewährleistet ist. Auch entstünden durch die abweichende kollisionsrechtliche Beurteilung ‚hinkende Rechtsverhältnisse‘, etwa wenn ein Urteil des einen Heimatstaates im anderen Heimatstaat des Doppelstaaters nicht anerkannt wird oder bei der Namensführung.“[4]
[1] „Die Bezeichnung des Adressatenkreises als Doppelstaater/Doppelbürger ist erforderlich, weil das schweizerische Recht den Begriff Doppelstaater nicht kennt, sondern Bürger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit als Doppelbürger bezeichnet.“[5]
[1] „Dann ist das Kind oft ein sogenannter Doppelstaater, nämlich immer dann, wenn das Heimatrecht des ausländischen Elternteils ebenfalls einen Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt vorsieht.“[6]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Doppelstaater sein, werden

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Staatsbürgerschaft#Mehrfache Staatsbürgerschaft
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Doppelstaater
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Doppelstaater
[1] Duden online „Doppelstaater
[1] wissen.de – Lexikon „Doppelbürger: Doppelstaatler; Doppelstaater
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Doppelstaater
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDoppelstaater
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. In zehn Bänden. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. 2. Band Bedi–Eink, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1999, ISBN 3-411-04753-4, DNB 96540790X, Stichwort » Doppelstaater«, Seite 848.
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1, Stichwort »Doppelstaater«, Seite 438.

Quellen:

  1. Doppelstaater: Auf einmal geschnappt. In: DER SPIEGEL. Nummer 31/1962, 1. August 1962, ISSN 0038-7452, Seite 30 (URL: PDF 181 kB, abgerufen am 17. Februar 2017).
  2. Zeitspiegel. In: DIE ZEIT. 3. Juli 1987, ISSN 0044-2070, Seite 2.
  3. Heribert Prantl: Ein Akt der Wiedergutmachung. Doppelte Staatsbürgerschaft - auch eine Chance für das sich vereinigende Europa. In: Süddeutsche Zeitung. 11. Juni 1993, ISSN 0174-4917, Seite 4.
  4. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-433-4, Seite 173 (Zitiert nach Google Books).
  5. Deutscher Bundestag (Herausgeber): Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger. In: Gesetzentwurf der Bundesregierung. 17. Wahlperiode, Drucksache 17/4810. 17. Februar 2011, Seite 5 (URL: PDF 218 kB, abgerufen am 17. Februar 2017).
  6. Deutsches Konsulat Palma de Mallorca: „Guten Tag, ich hätte gerne die deutsche Staatsangehörigkeit für mein Kind …“ In: MallorcaZeitung. 1. Februar 2012 (Onlineausgabe: URL, abgerufen am 17. Februar 2017).