Diskussion:vernehmungsfähig

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2. Bedeutung (die wörtliche): „fähig, jemanden oder etwas zu vernehmen[Bearbeiten]

Wäre es nicht besser, die 2. Bedeutung wegzulassen, bis sich ein entsprechender Beleg findet? Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 14:25, 30. Apr. 2009 (MESZ)[Beantworten]

Genauso sehe ich das auch. Wenn es keine Verwendung findet, sollte es auch nicht aufgenommen werden. --Baisemain (Diskussion) 14:27, 30. Apr. 2009 (MESZ)[Beantworten]

Anmerkung[Bearbeiten]

Anmerkung:

Die wörtliche Bedeutung, eine Vernehmung führen (jemanden anders vernehmen) zu können (siehe -fähig), kommt nicht vor. Auch der sprachlich korrekte Ausdruck für die hier angegebene Bedeutung, vernehmbar (siehe -bar), kommt nicht mit dieser Bedeutung vor, sondern nur synonym mit hörbar.

hierher ausgelagert Susann Schweden (Diskussion) 23:30, 20. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]

@Susann Schweden: Warum hierher? War doch am richtigen Platz. Wenn du meinst, meine Ergänzung sei nur eine Anregung zur Verbesserung des Eintrags gewesen, dann versuche dich doch bitte an solcher Verbesserung. -- Wegner8 (Diskussion) 10:43, 18. Jan. 2018 (MEZ)[Beantworten]
hier, weil es deine Privatmeinung ist, bis du gute Belege dafür hast :) Unsere Referenzen sehen es so, wie umseitig, und es gibt keinen Hinweis auf deine Deutungen. Meine unmaßgebliche Meinung: 'er ist vernehmungsfähig' ist nicht zweideutig. Im anderen Fall würde ich sagen: er ist in der Lage, die Vernehmung durchzuführen. mlg Susann Schweden (Diskussion) 08:13, 20. Jan. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Genau das sage ich doch in der Anmerkung: Nicht zweideutig, denn die andere Bedeutung (die das Wort nach den Regeln der Wortbildung und nach der Semantik der Bestandteile allein haben sollte) kommt nicht vor. Deine jüngste Aussage ist ein Beleg für das, was ich in den Artikel eingefügt hatte. Warum schreiben wir aneinander vorbei? Wegner8 (Diskussion) 09:22, 20. Jan. 2018 (MEZ)[Beantworten]

Welche Bedeutung(en) das Lemma hat, steht doch im Abschnitt „Bedeutungen“ und da braucht es so eine Anmerkung nicht. Oder sollen wir jetzt etwa bei allen Einträgen in einer Anmerkung anführen, welche Bedeutung es nicht hat? --Udo T. (Diskussion) 11:35, 20. Jan. 2018 (MEZ)[Beantworten]

ja, genau, besser kann ich es auch nicht sagen, nur andersrum noch mal:
  • die Bedeutung, die es schon mal auf jeden Fall hat, steht da
  • eine oder mehr weitere Bedeutungen, die es haben könnte, stehen da nicht und werden da so lange nicht stehen, bis sie belegt eingefügt werden
  • alles andere schreiben wir nicht, weil wir keine Ratschläge geben.
So, nu is mal wieder gut mit dem Thema :) mlg Susann Schweden (Diskussion) 15:12, 20. Jan. 2018 (MEZ)[Beantworten]