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Rechtsmedizin[Bearbeiten]

Hallo Baisemain,
ich möchte nur zu bedenken geben, dass das Wort auch im normalen Sprachgebrauch, also außerhalb der Rechtsmedizin, verwendet wird. So, wie das jetzt aussieht, könnte bei Lesern der Anschein erweckt werden, es handele sich um den Gebrauch eines Verbs, welcher ausschließlich auf den Bereich der Rechtsmedizin beschränkt sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Mein Vorschlag wäre, es entweder ganz wegzulassen (so wie im Duden) oder aber zu erwähnen, dass es auch allgemein verständlich ist sowie noch mehr Fachbereiche anzuführen (transitiv; allgemein, Rechtsmedizin, Kriminalistik, usw.). - lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 02:27, 10. Jan 2009 (CET)

Natürlich hast Du recht. Das Wort wird auch im normalen Sprachgebrauch verwendet und ich werde Dich nicht daran hindern eine zweite Bedeutung einzufügen, die erklärt, was man umgangssprachlich bzw. standardsprachlich (außerhalb der Rechtsmedizin) darunter versteht. Auch andere Einträge handhaben es so, dass man standard- und fachspachliche Bedeutungen trennt. Wer gestern im Chat war, weiß wie lange wir um eine Bedeutung gerungen haben. Leider ist mir gar nicht recht klar, was standardsprachlich darunter verstanden wird. Die Aussagen dazu sehr, sehr unterschiedlich. Das Rechtsmedizin einfach wegzulassen, traue ich mir nicht, da man im Allgemeinen nicht diese feine Unterscheidung, wie die Rechtsmedizin trifft. Bei der Beschreibung habe ich mich auf entsprechende Angaben gestützt.
Wie Du siehst, bin ich mir der Problematik durchaus bewusst, sehe mich jedoch außerstande sie anzugehen. Wenn Du also etwas beitragen kannst, wäre ich entzückt. Ich persönlich würde jedoch nicht fach- und standard-/umgangssprachliche Bedeutungsnuancen vermischen. --Baisemain (Diskussion) 08:39, 10. Jan 2009 (CET)