Diskussion:schräg

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Wortbedeutung [2] "prüfend, missbilligend"[Bearbeiten]

Ich erachte Bedeutung [2] "prüfend, missbilligend" als nicht haltbar, da dieser Sinn ausschließlich im Kontext mit Blicken ("jemanden schräg ansehen", "jemandem einen schrägen Blick zuwerfen") auftritt, und daher eher entsprechenden Redewendungen zuzuschreiben ist als dem Attribut "schräg" an und für sich. Insbesondere kann das Attribut an sich selbst in solchem Zusammenhang weiterhin im Sinne der Wortbedeutung [1] verstanden werden, nämlich nicht als unmittelbare Charakterisierung des Blicks selbst, sondern als Beschreibung der damit einhergehenden Gestik und Mimik, insbesondere einer mit dem Blick einhergehenden "schrägen" Kopfhaltung. Die Charakterisierung des Blicks als "prüfend, missbilligend" ergibt sich somit nur mittelbar.

Wortbedeutung [2] sollte daher komplett gestrichen und durch entsprechende Ergänzungen im Abschnitt "Redewendungen" ersetzt werden. Alternativ muss die Wortbedeutung zumindest um einen Hinweis ergänzt werden, dass sie ausschließlich im Kontext mit Blicken Anwendung findet. 2A0A:A546:D80C:0:FD09:A4B9:891D:A570 10:31, 31. Jan. 2023 (MEZ)[Beantworten]

Die Bedeutung [2] findet sich sowohl bei Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „schräg“ unter umgangssprachlich, übertragen, als auch bei PONS – Deutsche Rechtschreibung „schräg“ im Punkt 2. Was jedoch zu korrigieren war, ist die Zuweisung von Duden online „schräg“ zu [3] anstelle von [2]. Die Bedeutungen sind somit korrekt und bleiben in dieser Form bestehen. --Alexander Gamauf (Diskussion) 11:13, 31. Jan. 2023 (MEZ)[Beantworten]