Diskussion:schlussfolgern

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Vgl.

  • Duden - Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. 2016, Seite 698 (Zu lesen bei Google Books).
  • Wolf Peter Klein: Sprachliche Zweifelsfälle im Deutschen. Walter de Gruyter, 2018 (Zu lesen bei Google Books).
  • Der Sprachdienst. Band 51, 2007, Seite 205 (Zu lesen bei Google Books).
  • „Daraufhin wurde einerseits schlussgefolgert, dass keine Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen in einem Raum, außer sie leben im selben Haushalt, erlaubt sind.“ (Verwirrender „Oster-Erlass“ soll am Montag aufgeklärt werden. In: DiePresse.com. 5. April 2020, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 20. Juli 2020).)
  • „[Dieter Lenzen:] Wir müssen darauf achten, dass durch die aktuellen üblen Fälle nicht auf den Stand der Wissenschaft als ganzer schlussgefolgert werden kann.“ (Manuel Bewarder: „Betrüger sind auffallend oft Politiker“. In: Welt Online. 13. Juli 2011, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 20. Juli 2020).)

--Peter Gröbner, 09:07, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]

Aus Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. Richtiges und gutes Deutsch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 8. Auflage. Band 9, Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-91239-1:
  • „schlussfolgern: Das Verb schlussfolgern ist ein (festes) Verbalkompositum: ich schlussfolgere, ich habe geschlussfolgert; um zu schlussfolgern.“
--Udo T. (Diskussion) 11:48, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Die gleiche Dudenredaktion bezeichnet schlussgefolgert hier lediglich als „standardsprachlich ungewöhnlich“: Dudenredaktion: Die Grammatik. 9. Auflage. Bibliographisches Institut GmbH, 2016, Seite 869 (Zu lesen bei Google Books). --Peter Gröbner, 14:26, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
(BK) Ja genau, da steht aber jeweils ein * davor (wie bei „ich habe *geschlangestanden“, „ich *folgere Schluss“ etc.). Legen wir deswegen nun also etwa auch „folgere Schluss“, „geschlangestanden“ etc. an? Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:38, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Sollten wir analog zu downloaden aufnehmen. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 14:32, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Bei „downloaden“ sieht es meines Erachtens aber schon etwas anders aus. Dort schreibt Duden, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle: „Das Verb downloaden »herunterladen« wird sowohl als trennbares Partikelverb wie auch als nicht trennbares Präfixverb verwendet. Insbesondere beim Partizip II finden sich beide Formen“. Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:38, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]

Auch der Ngram-Viewer scheint da sehr eindeutig zu sein:

Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:07, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]

Vielleicht kann man ja über eine entsprechende Anmerkung nachdenken, in der in etwa steht, dass als Partizip II mitunter auch „schlussgefolgert“ anzutreffen ist, diese Form aber standardsprachlich nicht korrekt ist. Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:19, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Ich hatte ursprünglich auch an eine Anmerkung gedacht, aber keine Idee, wie der entsprechende Eintrag schlussgefolgert zu gestalten wäre. Gruß euch beiden, Peter Gröbner, 15:48, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Gar nicht anlegen, sondern in der Anmerkung eben lediglich „schlussgefolgert“ verwenden... Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:49, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Es gibt auch Zitate zu flektierten Formen: „So ist zu erwarten, dass aus den unterschiedlichen Untersuchungskontexten ebenso unterschiedliche Ergebnisse sowie von den Autorinnen und Autoren aus ihren Ergebnissen schlussgefolgerte divergente erkenntnis- und entwicklungstheoretisch orientierte Annahmen resultieren.“ (Matthias Furtner: Kinderaussagen zu naturwissenschaftlichen Phänomenen. Julius Klinkhardt, 2015, Seite 101 (Dissertation, Zitiert nach Google Books).) --Peter Gröbner, 15:53, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Ja, es kommt natürlich schon vor, so wie eindeutige Falschschreibungen ja auch vorkommen. Vielleicht wird es irgendwann auch als standardsprachlich angesehen. Erinnert mich übrigens etwas an „lizensieren“ und „Lizensierung“: Diese eindeutigen Falschschreibungen kann man sogar in renommierten Quellen auffinden (siehe Diskussion:lizenzieren). Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:59, 20. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]

Ich bin weiterhin der Meinung, wir sollten das Partizip in den Eintrag aufnehmen. Selbstverständlich mit zusätzlicher Anmerkung. Aber in dieser sollte nicht stehen, dass es standardsprachlich falsch ist. Denn selbst die Duden-Grammatik schreibt von standardsprachlich ungewöhnlich. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 09:37, 23. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]

Hallo Yoursmile, das alleine ist meiner Meinung nach allerdings kein Argument, „schlussgefolgert“ in die Flextabelle aufzunehmen. Denn die Duden Grammatik bezeichnet „ich folgere Schluss“ ja auch als „standardsprachlich ungewöhnlich“ und wir nehmen „folgere Schluss“, „folgerst Schluss“ etc. deswegen ja wohl auch kaum in die Flextabelle auf, oder?
Fakt ist aber, dass bei
  • duden.de „ich schlussfolgere; du schlussfolgerst; geschlussfolgert; um zu schlussfolgern“,
  • bei dwds.de „schlussfolgert, schlussfolgerte, hat geschlussfolgert
  • bei TheFreeDictionary „schlussfolgerst, schlussfolgerte, hat geschlussfolgert
  • und im Zweifelsfälle-Duden „Das Verb schlussfolgern ist ein (festes) Verbalkompositum: ich schlussfolgere, ich habe geschlussfolgert; um zu schlussfolgern.
steht.
Gruß --Udo T. (Diskussion) 10:55, 23. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle spricht (wie ganz oben auf dieser Diskussionsseite von mir verlinkt) immerhin von Doppelformen. Gruß, Peter Gröbner, 12:21, 23. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Ich habe die elektr. Ausgabe und dort steht unter „schlussfolgern“ nur „Das Verb schlussfolgern ist ein (festes) Verbalkompositum: ich schlussfolgere, ich habe geschlussfolgert; um zu schlussfolgern.“. Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:23, 23. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]
Ich hatte mich auf die Seite 698 bezogen. Gruß, Peter Gröbner, 12:43, 23. Jul. 2020 (MESZ)[Beantworten]