Diskussion:resp.

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Ich halte das Beispiel "[1] resp. aller anderen in der letzten Woche besprochenen Punkte" für fraglich. Wie vorher geschrieben ist "resp." synonym zu "bzw.", nicht zu "bzgl.". Die Nutzung ist vielleicht nicht falsch, aber etwas irreführend, wie ich denke. --153.96.12.26 10:01, 30. Jul 2013 (MESZ)

Zu dieser Änderung: Ist die Abkürzung „resp.“ synonym zur Auflösung „beziehungsweise“ von „bzw.“? --Peter Gröbner (Diskussion) 19:44, 9. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Eine schwierige Frage, ich glaube --Lingvist200 (Diskussion) 19:51, 9. Jan. 2016 (MEZ).[Beantworten]
duden.de: resp. -> respektive -> beziehungsweise. Also nach duden.de ist die Antwort "ja". -Poskim (Diskussion) 20:06, 9. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Klar ist resp. die Abkürzung von respektive und dieses synonym zu beziehungsweise. Die Frage ist, soll man Vollwörter als Synonyme von Abkürzungen angeben? --Peter Gröbner (Diskussion) 20:10, 9. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Ausgeschriebene Formen können doch anstelle einer Abkürzungen stehen, also warum nicht? Das Anführen von Abkürzungen/Vollformen ist in anderen Kontexten oft unnötig und unpassend (z.B. wenn man die Abkürzung "Adj." als Synonym zu "Eigenschaftswort" angeben würde), aber hier ist das Anführen der Vollform sinnvoll. Viele Abkürzungen sind mehrdeutig, sodaß beim Angeben einer Abkürzung wie "bzw." nicht (immer) klar wird, welche Bedeutung gemeint ist. Alternativ wäre vielleicht ein Erwähnen wie "bzw. (= beziehungsweise)" denkbar, wodurch die Vollform erwähnt wird, aber als zweitrangig erscheint. -Poskim (Diskussion) 20:44, 9. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]