Diskussion:recht

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Neuschreib[Bearbeiten]

"Charakteristische Wortkombinationen: [4] recht haben; ...": Müßte das nicht im Neuschreib "Recht haben" lauten? (Ich schreibe, wo ich wählen kann, in bewährter Rechtschreibung.) Wegner8 (Diskussion) 16:07, 11. Dez. 2008 (CET)

"recht und billig"[Bearbeiten]

Der Ausdruck "recht und billig" kommt ja gerade nicht von "legitim" und "kostengünstig", sondern von dem Verb "billigen", d.h. etwas gutheißen. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man das besser im Artikel darstellen kann!?! (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von 89.247.104.74DiskussionBeiträge ° ----Baisemain (Diskussion) 20:06, 12. Apr. 2011 (MESZ))[Beantworten]

Antwort: "billig" heißt ursprünglich "angemessen" (nicht "zu niedrigem Preis"); so eingefügt. – Den Zusammengang von "billig" und "billigen" sollte man bei diesen Wörtern erwähnen, nicht hier. -- Wegner8 (Diskussion) 15:58, 14. Mär. 2011 (MEZ)[Beantworten]