Diskussion:offenstehen

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Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

1. und 2. Person?[Bearbeiten]

Duden sagt nein, Canoo ja. Peter -- 19:17, 19. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Udo hat sie wieder entfernt. Ist mir recht. Gruß, Peter -- 16:12, 25. Okt. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Naja, ich kann keinen Sinn für eine 1. und 2. Person Singular und Plural erkennen, also ist es meines Erachtens "unpersönlich=sie" (also nicht wie bei regnen "unpersönlich=es"). Der Unterschied zwischen den beiden "unpersönlich"-Formen ist der, dass es bei "unpersönlich=sie" auch eine 3. Person Plural gibt. Gruß --Udo T. (Diskussion) 16:25, 25. Okt. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ich habe jetzt umseitig 2 Zitate mit der 1. Person angeführt. Ich dachte, der Unterschied ist, dass bei "unpersönlich=sie" das Subjekt auch ein anderes als „es“, aber in der 3. Person sein kann – die Möglichkeit des Plurals ergibt sich dann daraus. Gruß, Peter -- 16:27, 25. Okt. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ok, ich hab das "unpersönlich" wieder rausgenommen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 17:04, 25. Okt. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Anmerkung[Bearbeiten]

Auch wenn das Verb hauptsächlich in der 3. Person verwendet wird, ist es m. E. nicht unpersönlich. Zum Beispiel Türen oder Rechtswege können offenstehen. Unpersönlich wäre nach meinem Empfinden „es regnet“. Allerdings ist hier auch z. B. „verzweigen“ als unpersönlich gekennzeichnet. Diese Verbkategorie ist scheint's nicht eindeutig definiert, auch im Schwesterprojekt habe ich nichts Hilfreiches dazu gefunden. Siehe dazu auch diese Diskussion. Gruß in die kompetente Runde, -Peter -- 10:14, 15. Apr. 2017 (MESZ)[Beantworten]