Diskussion:mutatis mutandis

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ich denke, dass ein Begriff eine Formulierung ein Vertrag, ganz genau wörtlich so gilt, mit dem genannten Vorbehalt eben. Das Formulierte gilt nicht (nur oder auch) sinngemäß mit Auslegungsspielraum, mlg Susann Schweden (Diskussion) 21:13, 13. Dez. 2019 (MEZ)[Beantworten]

Das Konzept, das in der Wortfolge mutatis mutandis zum Tragen kommt, wird im Juristischen - besonders in Österreich - durchaus meist mithilfe des Begriffs "sinngemäß" angewendet. Etwa ist in Österreich gemäß Art. 23a Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz ein Teil der Bestimmungen zur Wahl zum Nationalrat - jene, die in Art. 26 Abs. 5 bis 7 leg. cit. niedergeschrieben sind - im originalen Wortlaut sinngemäß, also unter dem Vorbehalt, dass es auf die konkreten Unterschiede der beiden Körperschaften angepasst wird, auf die Wahl zum Europäischen Parlament anzuwenden.
Zum Zwecke der Zurschaustellung, hier die genauen Wortlaute der zitierten Stellen des B-VG:
Art. 23a Abs. 4 besagt: "Art. 26 Abs. 5 bis 7 ist sinngemäß anzuwenden."
Art. 26 Abs. 5 besagt: "Ein Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit kann, auch in jeweils unterschiedlichem Umfang, nur durch Bundesgesetz als Folge rechtskräftiger gerichtlicher Verurteilung vorgesehen werden."
Art. 26 Abs. 6 besagt: "Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, können ihr Wahlrecht auf Antrag unter Angabe des Grundes durch Briefwahl ausüben. Die Identität des Antragstellers ist glaubhaft zu machen. Der Wahlberechtigte hat durch Unterschrift an Eides statt zu erklären, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgt ist."
Art. 26 Abs. 7 besagt: "Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren werden durch Bundesgesetz getroffen."
Zu Beachten ist ebenfalls, dass Art. 23a Teil des Ersten Hauptstücks und dessen Teil B "Europäische Union" ist, Art. 26 wiederum Teil des Zweiten Hauptstücks und dessen Teil A "Nationalrat".
JulkaK (Diskussion) 08:03, 14. Dez. 2019 (MEZ)[Beantworten]
ok, du scheinst dich ja auszukennen, danke für die Erläuterung, mlg Susann Schweden (Diskussion) 13:29, 14. Dez. 2019 (MEZ)[Beantworten]