Diskussion:hundertprozentig

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Leerstelle bei 100%ig[Bearbeiten]

@IvanP:

Du hast diese Änderung der alternativen Schreibweise von „100%ig“ auf „100%ig“ in der Zusammenfassungszeile mit „nicht mehr gültige Schreibweise“ begründet. Zieht man Duden online „hundertprozentig“ zu Rate, erkennt man keine Leerstelle, ebenso nicht hier. Könntest du bitte die Quelle für deine Darstellungsform angeben. Gruß, Alexander Gamauf (Diskussion) 23:07, 26. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]

Alexander, „nicht mehr gültige Schreibweise“ habe ich geschrieben wegen meiner Einfügung der Schreibweise 100prozentig. Was den Zwischenraum angeht, na ja, nach einer Regel im Rechtschreibduden (gehört nicht zur amtlichen Rechtschreibung!) entfällt es bei Ableitungen wie dieser, der Dudenverlag hält sich allerdings selbst nicht durchgängig daran und ich wäre für einen Zwischenraum. Ich verweise auf eine von mir gestartete Wikipedia-Diskussion: „5 %ig“ vs. „5%ig“. Ergänzend: Nachtrag zu K. o. -- IvanP (Diskussion) 23:37, 26. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]
@Alexander Gamauf: Du hast die Änderung der IP gesichtet. Damit kann ich leben, allerdings sind noch weitere Einträge betroffen (hundertprozentige, …, achtprozentig, achtprozentige, …), vielleicht sollten wir erst darüber abstimmen. Ich habe mir übrigens das Buch Der Geschäftsbrief: Gestaltung von Schriftstücken nach DIN 5008, DIN 5009 u. a. angeschafft, dem zufolge das Leerzeichen bei Ableitungen entfällt. Die Wörter Zusammensetzung und Kompositum werden in dem Abschnitt nicht verwendet, in den Beispielen wird das Leerzeichen aber auch bei Zusammensetzungen weggelassen, ob das auch wirklich durch DIN 5008 gedeckt ist, weiß ich nicht: 5%-Klausel, 10%-Grenze und 8‰-Grenze. Ich kann durchaus einen Sinn darin erkennen, das Leerzeichen bei Wörtern auf -prozentig wegzulassen, denn dieses -prozentig verhält sich reihenbildend, es gibt insbesondere auch hochprozentig (dagegen wäre Hochprozent oder hoch Prozent ja ziemlicher Quatsch) und oft fällt die Hauptbetonung auf den Teil vor -prozentig, überhaupt wird ja gebunden […t͡sɛn.tɪç] statt […t͡sɛnt.ʔɪç] gesprochen, „100%“ könnte also als Symbol für den Teil hundertprozent- angesehen werden statt als mathematische Notation. Das ist ungefähr so, als würde man „8minig“ für „achtminütig“ schreiben, nur dass das Einheitensymbol „min“ ungünstigerweise in Buchstaben geschrieben wird. -- IvanP (Diskussion) 14:21, 27. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]
@IvanP: Wenn ich nicht eines Besseren belehrt werde, halte ich mich an die Aktualisierte Fassung des amtlichen Regelwerks entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung 2016] in der Fassung von 2018. Da steht im § 41 „E: Aber: abclich, ÖVPler; der 68er, ein 32stel, 100%ig“. Aber du wirst sicher dein Anliegen in der Teestube vorstellen, um eventuelle Abweichungen durch die „Deutsche Industrienorm“ vorzustellen. Bin schon neugierig. Gruß, Alexander Gamauf (Diskussion) 15:27, 27. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]
Hallo Karl432, kannst du uns sagen, ob nach DIN 5008 das Leerzeichen vor dem Prozentzeichen auch in Zusammensetzungen wie „5%-Klausel“ entfällt? Bei Ableitungen wie „100%ig“ offenbar ja schon, aber findet sich in der Norm auch eine Zusammensetzung als Beispiel? Im Buch Der Geschäftsbrief: Gestaltung von Schriftstücken nach DIN 5008, DIN 5009 u. a. finden sich 5%-Klausel, 10%-Grenze und 8‰-Grenze, doch vielleicht wurde hier etwas überinterpretiert. -- IvanP (Diskussion) 15:48, 27. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]
Die DIN 5008:2020 bestätigt zwar die Alternativschreibweise „100-prozentig“, ein Prozentzeichen in Wortzusammensetzungen kommt allerdings in keiner Aussage und in keinem Beispiel vor. Somit überlässt die DIN 5008 das Problem der Rechtschreibregelung, und so gilt wie zwei Absätze weiter oben zitiert: 100%ig ohne Leerzeichen. -- Karl432 (Diskussion) 16:16, 27. Dez. 2019 (MEZ)[Beantworten]