Diskussion:geschäftlich

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Der deutsche Gesetzgeber hat offenbar eine andere Vorstellung von dem Begriff "geschäftlich", wie es im jüngst gekippten Gesetz gegen die Sterbehilfe zum Ausdruck kam. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe steht:

<<Am 10. Dezember 2015 trat ein Gesetz in Kraft, das die geschäftsmäßige – die unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht wiederholte Förderung der Selbsttötung – unter Strafe stellte.>>

Ich frage mich natürlich: Wurde dort vielleicht mit Absicht der Begriff "geschäftlich" eingesetzt, um den Eindruck zu machen, es ginge nur gegen Sterbehilfe gegen Bezahlung? Ist es juristisch legal, dass der Gesetzgeber ein Wort (wie ich finde) hier mittels eines Nebensatzes eines Gesetztes umdefiniert?

HIER ([1]) steht ja als alleinige Erklärung "Erwerbstätigkeit betreffend". Hat also mit Geld zu tun. Verlinkt ist die Erklärung "zum Zwecke des Geldverdienens".

Von Wiederholung keine Spur zu lesen. Demnach wäre die Veräußerung des von der Oma geerbten Hauses schon geschäftsmäßig, auch wenn ich bestimmt kein zweites Häuschen bekommen werde. Und ja: Sicherlich ist der Zwecke des Verkaufs das Geld verdienen, sonst könnte ich es ja auch weiter altern lassen (wir ignorieren mal die laufenden Kosten).

Kann mir jemand hier sagen, ob er/sie es genauso oder anders sieht, dass in dem Gesetz der Begriff falsch bzw um-definiert wurde?

Sonstige Kommentare? --84.44.252.146 18:11, 28. Feb. 2020 (MEZ)[Beantworten]