Diskussion:flichtst

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Kann man das überhaupt aussprechen?[Bearbeiten]

Vgl. pflichtest. Der Online-Duden gibt „du flichtst“, das ÖWB „du flichst“ an. --Peter, 17:42, 18. Jan. 2021 (MEZ)[Beantworten]

Also ich kann es. Und im ÖWB Online steht unter „flechten“ übrigens „du flichtst [flechtest] (Indikativ / Präsens / 2 Singular / )“. Gruß --Udo T. (Diskussion) 17:49, 18. Jan. 2021 (MEZ)[Beantworten]
P.S.: Ebenso in der gedruckten 43. Auflage... --Udo T. (Diskussion) 17:54, 18. Jan. 2021 (MEZ)[Beantworten]
Danke für die Info! In der 38. Auflage (Schulausgabe) steht noch du flichst (flechtest).
Auch in Max Gottschald: Deutsches Rechtschreibungswörterbuch. 2. Auflage. Walter de Gruyter, 1953, Seite 81 (Zu lesen bei Google Books).
Und in Józef Paweł Darski: Posener Beiträge zur Germanistik. Band 26, Deutsche Grammatik, Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-61251-4, Seite 217 (Zu lesen bei Google Books) ist es als umgangssprachlich gekennzeichnet.
Es ist allerdings keine nicht mehr gültige Schreibweise, eher eine nicht mehr gültige Flexionsform. Ich könnte mir eine Ergänzung der Anmerkung im Haupteintrag vorstellen. Gruß, Peter, 19:56, 18. Jan. 2021 (MEZ)[Beantworten]