Diskussion:emptor

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Ich bin nicht sicher, ob der Verkäufer das typische Gegenwort zum Käufer ist. Was ist der gemeinsame Oberbegriff? Vertragspartner? Gruß in die Runde, Peter -- 10:22, 25. Aug. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Muß es einen gemeinsamen Oberbegriff geben? hell hat als Gegenwort "dunkel" im Eintrag stehen und im Eintrag steht auch kein Oberbegriff. Beides sind Adjektive, die die Helligkeit beschreiben, aber ein Oberbegriff fällt mir da nicht ein.
Bei Käufer - Verkäufer könnte man heutzutage wohl auf Kaufvertrag verweisen und dann von Vertragspartner sprechen. In der Antike könnte diese Rechtsauffassung aber gefehlt haben. Vielleicht könnte man bei Käufer - Verkäufer und ebenso bei Räuber - Beraubter, Verteiger - Angreifer/Ankläger einfach auf Partei verweisen, wobei eine Bedeutung vielleicht weitergefaßt werden müßte, um Ein-Personen-Parteien mitaufzunehmen.
-Poskim (Diskussion) 18:10, 25. Aug. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Stimmt, ich hatte übersehen, dass die Konverse Relation auch zugelassen ist (Hilfe:Gegenwörter). Gruß und Dank, Peter -- 18:58, 25. Aug. 2016 (MESZ)[Beantworten]