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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Zu welcher Bedeutung gehört „Bei Fahrten mit Zügen des Regionalverkehrs von Bahnhöfen außerhalb des Verbundgebiets nach Zielen im Verbundgebiet (einbrechender Verkehr) gelten Verbundfahrscheine ab dem ersten Haltebahnhof des Zuges, der im Geltungsbereich des Verbundfahrscheins liegt.“ (Fragen und Antworten zum SemesterticketFragen und Antworten zum Semesterticket. Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, abgerufen am 16. März 2016.) Peter -- 17:58, 16. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Auch auf dieser Seite findet man diesen Begriff mehrmals. Peter -- 18:29, 8. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 07:23, 1. Aug. 2016 (MESZ)[Beantworten]