Diskussion:die üblichen Verdächtigen

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Anforderungen Referenzen[Bearbeiten]

sorry, bin noch neu hier: Wenn ich das Richtig verstehe, ist das Ding derzeit Löschkandidat.

Bemerkung des Antragstellers: Die unter Referenzen angegebene Seite genügt den Anforderungen des Wiktionarys nicht

Ich habe keine Ahnung, wie "Anforderungen" genau sein sollen. Ein simpler Google-search ("üblichen Verdächtigen" und Kriminalisierung) zeigt, dass es offenbar unendlich oft in diesem Sinne benutzt wird.

Schon allein die ersten 3 Seiten zeigen mir zudem neunmal die Wortkombination in Anführungsstrichen. Offenbar der Wink mit dem Zaunpfahl für die nicht eigeweihten, dass eben halt nicht die wörtliche, sondern genau die(se) spezielle Bedeutung gemeint ist.

Bin noch neu hier - Wenns also die Masse nicht macht: Kann mir jemand sagen, wo die Info steht, was denn nu genau zitierwürdig ist (google abschreiben erscheint mir nicht so klug...)? --BabelFischMenu (Diskussion) 20:31, 1. Sep 2012 (MESZ)

Das Einfachste wäre, du fragst den Antragsteller "Tragopogon" auf seiner Diskussionsseite (Diskussion) danach. Oder schau dir die Bearbeitung von ein paar anderen Wendungen wie jemandem ein X für ein U vormachen an. Oder: im "Autorenportal" (auf der Hauptseite des Wiktionary am linken Rand zu finden) die "Richtlinien" ansehen.Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 22:21, 1. Sep 2012 (MESZ)