Diskussion:derogieren

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Rektion[Bearbeiten]

Derogieren geht immer mit Dativ (Die Verfassung derogiert dem Gesetz). Könnte man das vielleicht irgendwie einbauen?--193.170.52.132 12:37, 28. Jun 2007 (CEST)

Ist der Eintrag im Moment nicht inkonsequent? Bei der Bedeutungsangabe steht „intransitiv“, unter den Beispielen wird aber auch der transitive Gebrauch belegt, der wohl außerhalb der Fachsprache wohl dominieren dürfte. Wie kann man das am besten lösen? --Trevas (Diskussion) 09:36, 11. Jul. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Hallo Trevas,
danke für den Hinweis. Du hast recht, das geht natürlich so nicht. Man könnte so etwas schreiben wie „Rechtssprache intransitiv; übertragen transitiv, intransitv“. Oder aber man dröselt die Bedeutungsangaben auf in 1. Rechtssprache und 2. übertragen (für die Übersetzungen wäre das besser). Im Duden, das große Wörterbuch der deutschen Sprache wird es mit „(Rechtsspr.)“ markiert und ein Zitat nach der Markierung „<in übertragener Bedeutung>“ genannt. Fragt sich dann aber, was als Bedeutungsangabe für die übertragene Bedeutung herhalten soll? Nur das nach dem Semikolon (findet sich im Duden, Großes Fremdwörterbuch als „schmälern, beeinträchtigen“; dort steht als vollständig Bedeutungsangabe „außer Kraft setzen; schmälern, beeinträchtigen“) oder auch „außer Kraft setzen“ (oder wie in den Wahrig-Wörterbüchern „einschränken“, „aufheben“)?
Lieben Gruß dir, Caligari ƆɐƀïиϠ 10:37, 11. Jul. 2016 (MESZ)[Beantworten]