Diskussion:abgehoben

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Wieso soll 'abgehoben' im Sinne von 'elitär', 'über den Wolken schwebend', 'im Elfenbeinturm (sitzend)', 'ohne Realitätsbezug', 'unter Realitätsverlust leidend' bei 'abheben eingebaut werden? Staunend liest's der anbetroffne Chef... Also: Die betreffende Passage wurde gestrichen siehe betreffen, wo ist die verdammte Telefonnummer unter verdammen, und Vorsicht ist angebracht bei anbringen. Da staunste Bauklötzer... Falls jemand nicht weiß, was ich meine:
https://www.google.de/search?num=100&rlz=1C1CHBF_deDE693DE693&q=%22ein+abgehobenes+*%22&oq=%22ein+abgehobenes+*%22&gs_l=psy-ab.3...83888.84211.0.84734.2.2.0.0.0.0.260.260.2-1.1.0....0...1.1.64.psy-ab..1.0.0.uyLDwvFhSPc
--Rjoe (Diskussion) 22:10, 13. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
@Rjoe: Das Adjektiv „abgehoben“ soll doch überhaupt nicht im Eintrag für das Verb „abheben“ eingetragen werden. Es gehört schon hierher, allerdings als eigener (Wortart-)Abschnitt (Ebene-3-Überschrift), da es eben eine andere Wortart ist. Falls es hier ergänzt wird, gehört der Abschnitt übrigens nach oben, da konjugierte bzw. deklinierte Formen innerhalb eines Sprachabschnitts (Ebene-2-Überschrift) immer nach unten gehören. Schau dir einfach mal an, wie es z. B. Acf heute im Eintrag abfahrend gemacht hat... --Udo T. (Diskussion) 22:22, 13. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
@Udo T.Danke für die Hinweise! --Rjoe (Diskussion) 22:27, 13. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Hörbeispiel[Bearbeiten]

Ist das des Partizips auch für das Adjektiv geeignet? --Peter -- 07:15, 25. Sep. 2018 (MESZ)[Beantworten]
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 05:24, 9. Okt. 2018 (MESZ)[Beantworten]