Diskussion:YouTuber

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Falschschreibung?[Bearbeiten]

Handelt es sich hier um eine den deutschen Rechtschreibregeln entsprechende Schreibweise; ist es eine Falschschreibung?
Es ist mir klar, das YouTube ein Markenname ist. YouTuber ist allerdings eine Personenbezeichnung und braucht das große T in der Mitte nicht.
Ich verweise auf AltaVista. Gruß --Orangina (Diskussion) 17:39, 24. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]

ich kann dazu grammatikalisch immer noch nicht mehr beitragen, aber mir gefällt die Lösung via Nebenform mit zwei kompletten Einträgen, da es ja beide Wörter gibt. Muss der YouTuber aus Relevanzgründen weichen, soll es mir auch recht sein. mlg --Susann Schweden (Diskussion) 13:30, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Groß- und Kleinschreibung
Die Grundregel lautet, dass Substantive (Nomen, Hauptwörter), Satzanfänge und Eigennamen mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben werden. Schwierigkeiten können dadurch entstehen, dass nicht immer klar zu erkennen ist, ob ein Substantiv, ein Satzanfang oder ein Eigenname vorliegt.
Im Wortinnern erscheinen Großbuchstaben in der Regel nur bei (fachsprachlichen) Abkürzungen, in Zusammensetzungen mit Bindestrich und bei durchgehender Großschreibung.
In bestimmten Kontexten gebräuchlich, aber nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung, sind Großbuchstaben im Wortinnern:
zur Vermeidung der Doppelnennung männlicher und weiblicher Formen (BürgerInnen, KollegInnen),
als gestalterisches Mittel zur Bezeichnung von Firmen, Produkten und Dienstleistungen (ProMarkt, MiniDisc, TeleBanking).
Solche Schreibungen werden kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt.
--Orangina (Diskussion) 13:50, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Ich habe auch keine diesen Spezialfall betreffende Regel gefunden, würde mich aber hier an die Regel für Toponyme halten, die besagt, dass bei dieser Art Wortbildung die Schreibweise des Toponyms beizubehalten ist. Es wird also aus einem Einwohner von Wanne-Eickel ein Wanne-Eickeler oder Wanne-Eickler, aber kein Wanneeickeler, so wie aus einem New Yorker kein New-Yorker oder Newyorker wird. Mir ist bewusst, dass es auch hier Ausnahmen und Sonderfälle gibt, ein Einwohner der USA heißt ja nicht USAer, sondern US-Amerikaner. Einwohner von Deutschland heißen nicht Deutschlander oder DDRer. Die Zeit wird letzlich zeigen, was sich am Wortbildungsmarkt durchsetzt. -- Formatierer (Diskussion) 14:26, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Bei den Staatsbürgern ist es sowieso uneinheitlich, es gibt Österreicher, aber keine Frankreicher, es gibt Engländer, aber keine Finnländer, es gibt auch steiermärkische Behörden, aber keine dänemärkischen. --Peter Gröbner (Diskussion) 14:31, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Bei welchen Einwohnerbezeichnungen gibt es denn ein Großbuchstaben in der Mitte des Wortes – bitte keine Bezeichnung mit Bindestrich nennen. --Orangina (Diskussion) 14:54, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Ich schrieb ja, dass es nicht genau passt. Ich würde nur analog zur Toponymregel vorgehen, da mir nichts näherliegendes bekannt ist. -- Formatierer (Diskussion) 15:00, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Zum Thema: Binnenmajuskel, Absatz Schreibregeln: „Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sieht eine Schreibung mit Binnenmajuskeln nicht vor; die Ausnahme dieser Regel bilden Eigennamen wie z. B. GutsMuths, McPherson oder DeJong. Seit einiger Zeit jedoch finden Binnenmajuskeln immer größere Verbreitung, insbesondere bei Markennamen und in der Werbung...“
Nun ist YouTuber aber kein Eigenname/Markenname sondern eine Personenbezeichnung. MfG --Orangina (Diskussion) 15:06, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Ja, ist mir alles bekannt. Aber worauf willst du hinaus? Dass alle Markennamen mit Binnenmajuskel Falschschreibungen sind und man deshalb davon keine anderen Wörter ableiten darf und sie deshalb vorher in eine legalisierte Schreibung umzuwandeln hat? (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von FormatiererDiskussionBeiträge ° --Formatierer (Diskussion))
Die Süddeutsche neigt zur Schreibweise »Youtuber«, die haben wir aber auch. Im Übrigen gibt es als Standardreferenz die w:McDonaldisierung und die ist kein Markenname. --Peter Gröbner (Diskussion) 15:29, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]

@Zur vorletzten Frage: „Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sieht eine Schreibung mit Binnenmajuskeln nicht vor; die Ausnahme dieser Regel bilden Eigennamen wie z. B. GutsMuths, McPherson oder DeJong. Seit einiger Zeit jedoch finden Binnenmajuskeln immer größere Verbreitung, insbesondere bei Markennamen und in der Werbung...“ von Markennamen abgeleitete Personenbezeichnungen werden also nicht mit Binnenmajuskeln geschrieben.
Hier noch ein Link zum amtliche Regelwerk http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/rechtschreibung/regelwerk.html, die Regeln selbst sind zu einer PDF-Datei hin verlinkt. --Orangina (Diskussion) 15:36, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Danke für McDonaldisierung! Es gibt auch noch Mc­Car­thy­is­mus. Ich hör jetzt auf das Regelwerk zu lesen und freue mich auf viele neue Einträge. Nichts für ungut --Orangina (Diskussion) 15:43, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Zum Glück sind wir hier Wiktionaryaner (so sagt man doch?) und keine MediaWikianer. -- Formatierer (Diskussion) 17:42, 26. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]