Diskussion:Wart

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Weitere Bedeutung? Welche genau? Weiblich?[Bearbeiten]

„Wird in einem Altenteilsvertrag (Vermögensübertragung gegen Leibgeding, also z.B. Gewährung von Wohnung, Wart und Pflege durch den Übernehmer) eine Regelung getroffen, die für den Fall der Heimunterbringung des Übergebers die Pflichten des Übernehmers gezielt zum Nachteil des Sozialhilferträgers ausschließt, ist das sittenwidrig.“[1] „Nach Art. 18 AGBGB sind diese in einem Leibgeding zusammengefassten Versorgungsleistungen (Wohnrecht, Recht auf Wart und Pflege, Handreichungen, Zubereitung der tägl. Kost, Taschengeld etc.) in eine Geldrente nach billigem Ermessen umzuwandeln, wenn der Übergeber das Grundstück auf Dauer verlassen muss (z. B. durch notwendige dauernde Heimunterbringung).“[2]

Peter -- 13:45, 30. Mär. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Quellen:

Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 22:22, 23. Mai 2017 (MESZ)[Beantworten]