Diskussion:Volksschule

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Der Begriff "Volksschule" ist in der Schweiz nicht veraltet, sondern in vielen deutschsprachigen Kantonen die übliche Bezeichnung für die Schulen der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I). Siehe zum Beispiel: Volksschulamt des Kantons Zürich oder Volksschulgesetz des Kantons Bern --Eugen Müller (Diskussion) 14:42, 21. Jul. 2017 (MESZ)[Beantworten]

So steht es doch auch umseitig: Bedeutung [3]. „Veraltet“ bezieht sich nur auf Bedeutung [1], also auf die Bundesrepublik. Gruß, Peter -- 15:16, 21. Jul. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Das liegt daran, Peter, weil Eugen die Bedeutung selbst neu ergänzt hat. Deswegen ist es jetzt schon vorhanden. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 16:59, 21. Jul. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Dann hat er ja das Problem selbst gelöst und alles ist in Ordnung. Ich pflege in solchen Fällen auf der Diskussionsseite einen Vermerk anzubringen, dass der Missstand behoben ist. Danke für Deine Antwort und weiterhin viel Spaß. Peter -- 17:27, 21. Jul. 2017 (MESZ)[Beantworten]