Diskussion:Verfahren

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Anwendungen in der juristischen und prozesstechnischen Bedeutung[Bearbeiten]

Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei juristischer Bedeutung des Wortes „Verfahren“, die Präpositionen „gegen“ und „über“ verwendet werden, während bei der prozesstechnischen Bedeutung die Präposition „zu“ eingesetzt wird?
(Der vorstehende Beitrag stammt von 87.167.250.240 – 20.11.2012, 17:11 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Bedeutungen 2 und 3[Bearbeiten]

Sind Bedeutung 2 und 3 nicht dasselbe? Grüße Impériale (Diskussion) 21:25, 15. Jul. 2014 (MESZ)[Beantworten]

Bedeutung 6[Bearbeiten]

Gibt es nicht von jedem Verb inklusive Bedeutung eine Substantivierung? --Impériale (Diskussion) 22:37, 5. Okt. 2014 (MESZ)[Beantworten]