Diskussion:Richter

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

„Anwendung von Rechtsgrundsätzen mit verbindliche Entscheidungen oder Urteilen“[Bearbeiten]

Diesen Zusatz bei der aktuellen Bedeutung [1] verstehe ich nicht. Bis zum 16. April 2014 lautete sie „Person, die im Gericht, Recht spricht, d.h. in Anwendung von Rechtssätzen verbindliche Entscheidungen trifft.“ --Peter, 11:03, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]