Diskussion:Recht

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Bedeutung EDV Befugnisse[Bearbeiten]

Die gegenwärtige Bedeutung [2] sagt: EDV: Befugnisse, um bestimmte Programmme, Jobs oder andere Aktionen auf einem EDV-System ausführen zu dürfen. Ich kenne das allenfalls im Plural ("Rechte an der Datei") oder in zusammengesetzten Wörtern ("Administratorrecht"). Im Singular wird doch stattdessen Berechtigung oder Zugriffsrecht benutzt. Ist auch bezeichnend, dass die Beschreibung einen Plural verwendet. Ich ändere das mal so ab, solange keine Belege für Singularverwendung da sind --Zeitlupe 17:33, 4. Aug. 2006 (UTC)

Ist die EDV-Bedeutung nicht sogar gleich der Bedeutung [1]? Jeder Mensch hat bestimmte Rechte, ob nun im Staat, auf der Arbeit oder eben bei Programmen.-- Rhingdrache (D) 18:01, 4. Aug. 2006 (UTC)
Ich versteh die Logik dahinter schon, nur glaub ich nicht, dass das im Deutschen in der EDV verwendet wird. Wenn man sagt "ich habe das Recht, die Datei zu öffnen", bezieht sich das doch auf die menschliche Erlaubnis, nicht auf die Computer-Konfiguration. Lass mich aber gerne von Belegen (z. B. aus der Computer-Fachliteratur) überzeugen. --Zeitlupe 19:22, 4. Aug. 2006 (UTC)

Uebersetzung[Bearbeiten]

Da mir nicht klar ist, welche Sprache hier gemeint ist, entferne ich diese Uebersetzung wieder, lG. --birdy (:> )=| 15:59, 24. Mai 2007 (CEST)

Anarchie[Bearbeiten]

Ich hatte den Begriff "Anarchie" aus der Liste der Gegenwörter entfernt, weil Anarchie und Recht sich nicht grundsätzlich entgegenstehen. Die Änderung wurde mit der Begründung rückgängig gemacht, dass es kein Recht ohne staatliche Ordnung gäbe. Ich sehe das anders. Selbstverständlich kann Recht ohne staatliche Ordnung existieren. Recht ist nicht etwas, das durch einen Staat gemacht wird, sondern durch einen Staat verwirklicht und durchgesetzt werden kann. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es ohne Staat kein Recht geben kann. Anarchie bedeutet lediglich Abwesenheit von Hiercharchie, also es gibt keine höhergestellten Personen oder Institutionen. Recht kann durch demokratische Abstimmung unter den Mitgliedern einer Gesellschaft beschlossen und durch diese auch umgesetzt werden. Anarchie gibt es im Kleinen beispielsweise in Wohnprojekten mit 20 Bewohnern. Keiner bestimmt über alle, alle werden grundsätzlich gleich behandelt, wichtige Entscheidungen müssen abgestimmt werden, jeder hat sein Recht auf Privatsphäre, usw. Anarchie beschreibt eine Form der Gesellschaftsstruktur. Eine ideale Gesellschaft, in der jedes Mitglied das andere respektiert und gemeinsam ausgearbeitete und verwirklichte Grundrechte akzeptiert und Verstöße von der Gesellschaft bewertet und entsprechend geahndet werden. Ich bitte darum, "Anarchie" als Gegenwort für Recht zu entfernen. "Anarchie" bedient hier nur die üblichen Klischees über die Auffassung was Anarchie sei und hat nicht im Geringsten etwas mit Anarchie im politischen Sinne zu tun. Leider wird "Anarchie" oft mit dem Bild eines linksextremistischen Steinewerfers verbunden, der für sich in Ansprucht nimmt, sich alles erlauben zu dürfen. Bei ernsthafter Betrachtung des Begriffes "Anarchie" ist das nicht möglich. Siehe auch Anarchie bei Wikipedia. --Björn König (Diskussion) 07:55, 18. Dez. 2011 (MEZ)[Beantworten]

  • Einerseits freut es mich als Juristen, dass du dich eines rechtsphilosophischen Themas angenommen hast. Andererseits möchte ich festhalten, dass Wiktionary ein Wörterbuch ist, das u. a. Bedeutungen von Worten darstellt, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Muttersprachler zu Grunde gelegt werden. Auch bei (wissenschaftlichen) Fachbegriffen gibt es eine vorherrschende Meinung, die es zu respektieren gilt. Daraus folgt, dass wir Autoren bei der Definition der Bedeutungen verlässliche Quellen heranziehen müssen, damit sich nicht eine persönliche Fehlinterpretation einschleicht.
  • Die im Lemma angeführten Referenzen geben für die erste Bedeutung insgesamt an, dass Recht im objektiven Sinne eine staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung ist, deren Einhaltung durch staatliche Gewalt auf rechtlicher Basis erzwungen werden kann. Auch in der Rechtslehre wird positives Recht als „jedes von Menschen für Menschen gesetzte, regelmäßig wirksame (effektive), organisierten Zwang androhende Regelungssystem“[1] definiert.
  • Demgemäß sind auch Begriffe wie Ethik und Moral Antonyme zu ‚Recht im objektiven Sinne‘, weil ihnen die Durchsetzbarkeit fehlt. Ebenso der Begriff Naturrecht, weil es zudem nicht von anderen Menschen gesetzt wird, sondern in der Vernunft des Menschen an sich begründet liegt. Damit ist keinesfalls eine negative oder gar politisierende Bewertung verbunden. Genau so verhält es sich mit dem Begriff Anarchie, wenn dieser unter den Antonymen aufscheint.
  • Deine obigen Ausführungen zur Anarchie hingegen postulieren ja geradezu eine Gegenwelt zur heute herrschenden Vorstellung von Recht im positiven Sinne. Zudem bleibst du den (theoretischen) Nachweis schuldig, dass durch basisdemokratische Verfahren ersatzweise Recht entstehen kann, an das sich die Menschen eines Staates (oder die Weltbürger nach Abschaffung der Staaten) gebunden fühlen. Um nicht parteiisch zu wirken, möchte ich den deutschen Staatsrechler Zippelius zitieren:
„Nur wenn der Mensch sehr viel disziplinierter, selbstloser, friedfertiger und vernünftiger wäre, als er es nach allen Erfahrungen tatsächlich ist, könnte das Experiment des Anarchismus gelingen. So sind denn auch die meisten anarchistischen Lehren dem Einwand ausgesetzt, daß in ihnen ein unrealistischer Idealismus herrsche. Man mißt dem Gemeinsinn, der Nächstenliebe oder der Vernunft genügend Kraft zu, ein gesondertes gesellschaftliches Leben aufrechtzuerhalten, so daß auf staatliche Strafe und staatlichen Zwang verzichtet werden könnte. Die rauhe Wirklichkeit, aus der etwa die Staatstheorien eines Jean Bodin oder eines Thomas Hobbes geboren wurden, rechtfertigen diesen Optimismus nicht.“[2]

Quellen:

  1. Robert Walter, Heinz Mayer: Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts. 8. durchgesehene und ergänzte Auflage. Manz, Wien 1996, ISBN 3-214-04879-1, Seite 1 (Randziffer 2).
  2. Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. Politikwissenschaft. 11. neubearbeitete Auflage. C.H.Beck, München 1991, ISBN 3-406-35194-8, § 18. Das Problem des Anarchismus, Seite 139.

Gruß -- Alexander Gamauf (Diskussion) 21:02, 18. Dez. 2011 (MEZ)[Beantworten]

Ich verstehe die Ausführung und kann das so akzeptieren. Allerdings verwundert mich doch etwas die Anmerkung, dass ich einen Nachweis erbringen solle, dass durch basisdemokratische Verfahren ersatzweise Recht entstehen kann. Ich verstehe nicht, weshalb es nicht so sein sollte und weshalb sie von ersatzweisem Recht sprechen. Recht kommt zumindest in Deutschland nicht von oben, sondern entsteht in erster Linie aus dem Verlangen der Menschen einer Gesellschaft heraus, dass bestimmte Regeln eingehalten werden sollen und man bestimmte Freiräume gewährt bekommen soll. Wenn Recht von oben kommt, dann nennen wir diese Staatsform Diktatur. Recht in einer Demokratie ist die Folge der Übereinstimmung von Menschen hinsichtlich einer bestimmten Auffassung. Der Staat ist hauptsächlich dabei behilflich, dass die Bürger ihre Rechte wahrnehmen können, aber diktiert kein Recht (auch wenn es in der Praxis oft so aussieht). Der Staat schreibt Recht auf und pflegt es. Wenn aber beispielsweise die Ehe zwischen Homosexuellen zugelassen wird, dann ist das keine Entscheidung des Staates, sondern der Bevölkerung, bei der ein Wandel im Kopf statt fand. Der Staat hat die Aufgabe diesen Wandel zu erkennen und praktizierte Rechtsprechung anzupassen. Ich rede hier aber wohlbemerkt von grundsätzlichen Rechten. Anders verhält es sich bei speziellen Gesetzen, die von Experten erarbeitet wurden und nur von solchen verstanden werden. --Björn König (Diskussion) 00:17, 24. Dez. 2011 (MEZ)[Beantworten]