Diskussion:Pädophilie

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Zum Jugendlichen-Begriff in der Bedeutung[Bearbeiten]

In w:Jugend heißt es u. a.: „Das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Jugendlichen ist durchaus unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck junge Menschen – den Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt das Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind.“

--Udo T. (Diskussion) 18:01, 30. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]