Diskussion:Offiziersdienstgrad

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IPA (A)[Bearbeiten]

Zu Spezial:Diff/5399078: Im ÖWB[1] ist die Aussprache des Offiziers mit stimmlosen s mit dem Zusatz „auch“ vermerkt und daher sehe ich keinen Grund, dass sie für das Kompositum nicht ebenso gelten soll. Im Übrigen findet sich im vorliegenden Projekt viel, was im Duden nicht steht. --Peter -- 14:07, 5. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Die Ausspracheangabe [ɔfiˈsiːɐ̯sdiːnstˌɡʀaːt] belegt das nicht und einen Grund muß man auch nicht suchen. Hier wären aber dennoch welche: Es könnte sein, daß Offiziersdienstgrad immer normal ausgesprochen wird, und es könnte sein, daß Österreicher mit der anderen Aussprache andere Wörter wie Offiziersrang statt Offiziersdienstgrad gebrauchen.
Es muß ja nicht im Duden stehen, es muß in einer Referenz, einem Beleg stehen. Hier fehlt sowas. -84.161.42.210 14:31, 5. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Im Ausspracheduden stehen auch viele Ausspracheangaben zu zusammengesetzten Wörtern nicht drin, weil sie sich eben aus den einzelnen Teilen (logischerweise) ergeben und der Ausspracheduden damit schlicht und einfach Redundanz vermeidet. --Udo T. (Diskussion) 14:36, 5. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Auch in Österreich gibt es Offiziersdienstgrade: „Als fachkundige Laienrichter nach Abs. 3 dürfen nur rechtskundige Bundesbedienstete aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, die einen Offiziersdienstgrad führen, nominiert werden.“[2] --Peter -- 14:41, 5. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
  1. ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)
  2. Heeresdisziplinargesetz 2002, § 77. (4)