Diskussion:Missgunst

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Beispiel mit alter Schreibweise[Bearbeiten]

Ich habe hier ein kleines Problem. Benutzer:DanielY24 hat hier im Eintrag Missgunst folgenes Beispiel eingefügt:

[1] „In kleinlicher Mißgunst klammerte sie sich an Äußerlichkeiten, warf ihm gewöhnliche Vielweiberei vor.“[1]

Quellen:

  1. Hugo Ball: Flametti oder vom Dandysmus der Armen. Aufbau, Berlin/Weimar 1989, ISBN 3-351-01401-5, Zitat S. 115. Erstveröffentlichung 1918.

An dem ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen, bis auf die Tatsache, dass sie der Schreibung nach nicht zum Lemma passt. Das Wort wird ja nicht mehr so geschrieben und sollte daher meiner Auffassung nach auch nicht unter dieser Schreibung dargeboten werden. Es gehörte eigentlich in Mißgunst. Bisher war es aber völlig unüblich in diesen sehr verkürzten Alte-Schreibweise-Einträgen Beispiele anzuführen, da sie ja auch keinerlei Bedeutungsangaben enthalten. Wie soll nun hier verfahren werden? Ich habe ds Beispiel zunächst im Eintrag belassen, wünsche mir aber eine klare und einheitliche Regelung, da dies ja keine Ausnahme ist. Wir haben viele solcher Kandidaten. Auf Unterstützung hofft Baisemain (Diskussion) 20:25, 14. Nov. 2011 (MEZ)[Beantworten]

Schöne Frage. Ich bin der Meinung, dass es wert ist Geschichte abzubilden. Es geht ja nicht allein darum was gerade ist – Schriftsprache erschließt sich auch über ihre Wege. Aktualisieren durch Löschung müsste in mühseliger Diskussion enden. Falls Wiktionary langfristig werden wird, würde sich die Geschichte des Projekts sowieso mit der Entwicklung der Schriftsprache verbinden. Rückwirkend ist es interessant, dies zu rekonstruieren. Also, ich meine, dass das Beispiel auf die alte Schreibung verschoben werden sollte. Gruß --Orangina (Diskussion) 02:48, 15. Nov. 2011 (MEZ)[Beantworten]
Auch wenn es wohl eigentlich eine philosophische Frage ist, glaube ich, dass die wissentschaftliche Meinung ist, dass das Wort existiert unabhängig von der Rechtschreibung. Man hat ja viele Wörterbücher zusammengestellt über Sprachen, die eigentlich nie geschrieben waren. Man hat auch Wörterbücher geschrieben mit Wörtern, die man nicht weiß, wie man sie einmal ausgesprochen haben.
Diese Rechtschreibungsreform in Deutschland war ja sicherlich nicht die letzte Reform in der Welt. Es wäre sinnlos ob wir alle alte Beispiele mit der alten Rechtschreibung ausräumen müssten, wenn eine Regierung beschließt die Rechtschreibung zu verändern. Dann haben wir auch die frühere Verwendung des Wortes total gelöscht.
Ich glaube es gibt zwei Alternativen:
1. das Beispiel in einem Artikel mit der alten Schreibung schreiben (siehe Orangina oben)
2. alte Rechtschreibungen in einem Artikel zulassen. Man kann ja immer das Wort/Beispiel irgendwie bezeichnen, dass man da die alte Schreibung verwendet hat.
Gruß Lars G.
P.S. Vielleicht soll man diese Diskussion auf die Teestube verschieben :-) (--Ыруатук (Diskussion) 10:53, 15. Nov. 2011 (MEZ))[Beantworten]

Ich denke, die sauberste Lösung besteht darin, bei einem Wort, das verschiedene Schreibweisen hatte/hat, ein Lemma aufzuführen, das die alte Schreibweise enthält, und ein anderes, das die neue hat. In beiden muss aber die alternative oder die alte Schreibweise verlinkt aufgeführt werden. Dann kann man Belege mit der entsprechenden Schreibweise unter dem entsprechenden Lemma aufführen, und wer mit Wiktionary arbeitet, wird sehr schnell mitbekommen, dass es das Wort nicht nur in einer Schreibweise gibt/gab. Das Beispiel von Hugo Ball gehört natürlich dann unter "Mißgunst" und nicht unter "Missgunst". Solange es ein eigenes Lemma für die alternative/alte oder auch die neue Rechtschreibung nicht gibt, sollten wir allerdings auch Einträge mit abweichender Schreibung tolerieren, sobald klar ist, dass es sich um das gleiche Wort handelt. Entscheidend dafür wäre gleiche Bedeutung verbunden mit gleicher Lautung/Transkription. Manche linguistischen Begriffe sollen zwar nach der neuen Rechtschreibung anders geschrieben werden als früher; in der Fachliteratur findet man aber oft nur die alte Schreibweise, die ja eigentlich die veraltete ist, und oft keinen Beleg für die neue Schreibweise. Das sollte uns nicht hindern, ggfs. die veraltete Schreibweise in den Artikeln, die das Lemma in neuer Schreibweise anführen, zu tolerieren. Sonst entsteht womöglich der Eindruck, das neuartig geschriebene Wort ließe sich nicht belegen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 12:26, 15. Nov. 2011 (MEZ)[Beantworten]