Diskussion:Menschenwürde

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Definition[Bearbeiten]

  • "das jedem Menschen innewohnende Recht auf Achtung seiner körperlichen, geistigen und sittlichen Unversehrtheit"

Dies ist nicht die Definiton für Menschenwürde, sondern das erste aus ihr abgeleitete erste Menschen- oder Grundrecht auf Unversehrtheit von Leib und Leben! Deswegen Def. geändert und eine zweite historische Verwendung des Begriffs hinzugefügt. --Nasobema lyricum (Diskussion) 13:50, 8. Mär. 2015 (MEZ)[Beantworten]

Verfassungskonformität im Artikel berücksichtigen![Bearbeiten]

Artikel 1 GG: "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Die Menschenwürde kann keine Rangfolge begründen, weil damit die Menschenwürde der Rangniederen nicht mehr vollständig erhalten wäre. Dazu muss man die Menschenwürde antasten, was verboten ist und der Staat laut Artikel 1 GG nicht zulassen darf.

Das BVerfG toleriert verfassungswidrige Meinungen, solange sie wirkungslos bleiben. So ist die NPD laut BVerfG eine verfassungswidrige Partei, trotzdem wurde sie nicht nach Artikel 21 (2) GG verboten, weil sie wirkungslos ist.

Für die Wikipedia ist Artikel 18 GG bedeutsam: "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), ... zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

Für die Wikipedia wäre schon folgendes Urteil ein Pyrrhussieg: "Die Wikipedia enthält und verbreitet verfassungswidrige Meinungen, aber sie ist wirkungslos und darf freigeschaltet bleiben."

Eine Rangordnung der Menschenwürde würde eine verfassungswidrige Unterteilung in "Herrenmenschen" und "Untermenschen" erlauben. Damit könnte man den Untermenschen andere Menschenrechte vorenthalten. Bspw. das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK, das Recht auf wirksame Beschwerde nach Artikel 13 EMRK nach einem illegalen Grenzübertritt wie es aktuell gefordert wird. Salvini könnte das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit nach Artikel 4 EMRK für aus Seenot Gerettete aussetzen und sie nach Libyen bringen. Oder Altnazis könnten Juden und "Untermenschen" das Recht auf Leben nach Artikel 2 (2) GG absprechen, um ihren Holocaust zu begründen. All das dient dem "Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung".

Wenn die Wikipedia weiterhin verfassungswidrige Meinungen verbreitet statt sie zu kennzeichnen oder zu löschen, dann muss man sie als "verfassungswidrige Publikation" kennzeichnen! (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von Akademischer HinweisgeberDiskussionBeiträge ° --23:18, 1. Mär. 2019 (CET))

Ich meine, dass ein Wörterbuch nicht die Verfassungskonformität zu berücksichtigen hat, dies hat seinen Platz vielmehr in der Wikipedia. Wie jedes andere Wörterbuch auch, umreißen wir die Bedeutung nur kurz (nicht einmal mit einem ganzen Satz), die Prioritäten liegen woanders. --Betterknower (Diskussion) 23:34, 1. Mär. 2019 (MEZ)[Beantworten]