Diskussion:Leihmutter

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Bedeutung[Bearbeiten]

Derzeit „Frau, die eine Schwangerschaft für andere übernimmt, die fremdgezeugte Embryos oder fremdbefruchtete Eizellen austrägt“. Ich kann in den Standardreferenzen weder fremdgezeugt noch fremdzeugen finden. Auch die 5ZR scheint nicht so einfach zu erfüllen sein. Gruß an den Ersteller, Peter -- 20:04, 3. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Ich kann dem derzeit nicht nachgehen; ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine Erfindung von mir ist. Schöne Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 21:06, 3. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]
 Info Ich habe den Eintrag fremdzeugen am 4. April 2019‎ angelegt, am 21. Dezember 2021 wurde ein Löschantrag gestellt. --Peter, 17:03, 21. Dez. 2021 (MEZ)[Beantworten]