Diskussion:Klagefall

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

[1] Der Klagefall wird durch eine Klageendung ausgedrückt.

was ist daran falsch? --Susann Schweden (Diskussion) 00:50, 27. Nov. 2015 (MEZ)[Beantworten]

"Klageendung" ist ein anderes Wort für "Akkusativ", nicht für "Akkusativendung" oder "Akkusativsuffix". 'Übersetzt' steht da: "Der Akkusativ wird durch den Akkusativ ausgedrückt". Echte Beispiele mit dem Wort: "Der Accusativ (Klageendung) zeigt die Sache unter fremden Einfluß und als leidend." (Johann Christian Müller, Portugiesische Sprachlehre, 1848), "Man weis nicht, ob Phlegyas die Nennendung in der einfachen Zahl [= Nominativ Singular], oder die Klageendung in der vielfachen Zahl [= Akkusativ Plural] ist" (Historisches und Critisches Wörterbuch [...]. Dritter Theil, Leipzig, 1743). "Diese sechs veränderten Endungen haben die Lateiner CASUS, oder Fälle genennet: wir aber können sie besser schlechtweg, Endungen heißen [...] Casus nominativus, der Nennfall, oder die Nennendung; [...]" (Gottsched, bei zeno.org).
Nachtrag: In Klageendung wurde "auch: Endung des Akkusativs" ergänzt, aber hat(te) das Wort die Bedeutung? Mir wäre die Bedeutung neu. -84 (Diskussion) 06:15, 27. Nov. 2015 (MEZ) u. 06:27, 27. Nov. 2015 (MEZ)[Beantworten]