Diskussion:Kasino

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Eingedeutschte Mehrzahl im 4. Fall ([die] Kasinen) und andere Fälle[Bearbeiten]

Singular 1 Singular 2 Plural 1 Plural 2
Nominativ das Kasino das Kasino die Kasinos die Kasinen (unbelegt)
Genitiv des Kasinos des Kasinen (unbelegt) der Kasinos der Kasino (unbelegt)
Dativ dem Kasino dem Kasine (unbelegt) den Kasinos den Kasinen (unbelegt)
Akkusativ das Kasino das Kasino die Kasinos die Kasinen[1]

Also „die Kasinen“ ist schonmal nachweis- oder eben belegbar, siehe auch Oestreichische militärische Zeitschrift; Band 4, Zehntes bis zwölftes Heft; Wien 1840; Seite 212 ([2]) u.a. mit „Die Spanier hatten die Kasinen am linken Ufer stark besetzt.“ .. wenn die anderen Fälle (oder Kasen) ebenso belegbar sind, könnten diese (wie im Täfelchen rechts) angefügt werden, ..sollten dann aber wohl (soweit ich das sehe) ggf. mit „veraltet“ oder „selten“ gekennzeichnet werden. -- Lyra W. am 24.5.2015, 09:02 (MESZ)

Österreich[Bearbeiten]

Ich glaube, dass das Lemma in Österreich (abgesehen vom Offizierskasino in Kasernen) nur für die Spielbanken der Casinos Austria und nicht (wie in Deutschland) für Spielhallen verwendet wird. -- Peter -- 11:22, 9. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]